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Neue Kennzeichnungspflicht für Allergene auf Weinetiketten

Öfter mal was Neues aus Europa. Dass Weine Sulfite und Alkohol enthalten, ist nicht nur den meisten Weintrinkern bekannt, es ist auch verpflichtend auf dem Etikett der Weinflasche anzugeben. Demnächst kommen noch ein paar weitere Angaben hinzu:
seit dem 3. Juli 2012 ist eine neue Durchführungsverordnung in Kraft, welche kurz gefasst anordnet, wann welche Zusatzstoffe bzw. Allergene auf den Etiketten anzugeben sind.
Die wenigsten Winzer wird das großartig überraschen, war das Thema doch schon seit langem in der Diskussion. Zumindest für das Thema Biowein bzw. Weine aus biologisch erzeugten Trauben wurde schon vor Jahren diskutiert, ob ein Wein, der beispielsweise mit Eiklar geschönt wurde, überhaupt Biowein sein kann und wenn ja, ob dies dann zusätzlich anzugeben ist.
Werden bei der Herstellung des Weines keine Mittel auf Ei- oder Milchbasis eingesetzt oder ist der Nachweis von allergenen Inhaltsstoffen im Endprodukt nach den von der OIV verabschiedeten Analysenmethoden (OIV = ELISA-Test, Nachweisgrenze 0,25 mg/l) nicht möglich, so entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Kurz: wer auf den Zusatz von Allergenen verzichtet, braucht diese auch nicht anzugeben… oder auch dann, wenn sie unter der Nachweisgrenze bleiben.

Der letzte Zusatz nicht der Einfallstor für Analyse- Schummeleien sein wird, bleibt abzuwarten, eine Hinweispflicht scheint zumindest grundsätzlich sinnvoll zu sein.
Sehr freundlich: die Hinweise auf deutschen weinen dürfen nicht nur in deutscher Sprache verfasst werden, sie müssen es sogar.
In deutscher Sprache sind also folgende Wörter verwenden: „Sulfite“ oder „Schwefeldioxid“, „Ei“, „Eiprotein“, „Eiprodukt“, „Lysozym aus Ei“ oder „Albumin aus Ei“, „Milch“, „Milcherzeugnis“, „Kasein aus Milch“ oder „Milchprotein“.

(Der Schelm in mir stellt sich die Frage, ob dann auf Milchtüten künftig stehen wird: Enthält Milch, bzw. auf Käse: Enthält „Kasein aus Milch“? So ein Käse…

Verschiedentlich wird in manchen Kreisen auch diskutiert, ob nicht u.a. auch die Angabe des Histamingehaltes der Weine sinnvoll wäre, ist dieser doch ein erheblicher Verursacher von (pseudo-)allergischen Reaktionen. Aus Brüssel scheint hierzu wohl noch nichts in Planung zu sein.

Die neue Verpflichtung zur Kennzeichnung ist für Weine ab der Lese 2012 anzuwenden und für solche, die nach dem 30. Juni 2012 etikettiert werden.

Wohl bekomm’s!

Näheres zum Thema Pseudoallergene hier bei Baccantus.

Die Verordnung nennt sich in vollendeter Gänze wie folgt:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 579/2012 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse.

Hier der Wortlaut: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:171:0004:0007:DE:PDF