Das Weinrallye-Thema der #56-ten Etappe steht fest: Gemischter Satz! nicht nur die Wiener Variante sondern im allgemeinen und besonderen.
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Weinvorräte sind keine Haushaltsgegenstände! Wir haben es immer geahnt, nun hatte das OLG München eine Entscheidung über einen wertvollen Weinkeller im güterrechtlichen Streit über den Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung zu treffen.
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