Dem Zweitwein « Les Hauts de Pontet Canet » wurde die Genehmigung für den Jahrgang 2012 verweigert, unter der AOC Pauillac auf den Markt gebracht zu werden. Er wird nun als einfacher Vin de France verkauft werden müssen.
2 KommentareDer Weinanwalt über Weine, Winzer und den ganzen Rest.
Dem Zweitwein « Les Hauts de Pontet Canet » wurde die Genehmigung für den Jahrgang 2012 verweigert, unter der AOC Pauillac auf den Markt gebracht zu werden. Er wird nun als einfacher Vin de France verkauft werden müssen.
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