Web 2.0

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Gottfried Lamprecht, junger Winzer aus Pöllau, Markt Hartmannsdorf in der Steiermark.
Twittert manchmal direkt vom Traktor runter aus dem Weinberg.

Macht „field blends“, also Gemischter Satz, Social Media, Verjus.
Macht / mag nicht: Sauvignon Blanc, Kompromisse beim organischem Weinbau, Schminke und Schnickschnack.

Baccantus: Gottfried, wir beobachten dich ja nun schon eine Weile und haben schon so manche spannende Diskussion via Twitter, Facebook und auf anderen Wegen gehabt. Du nutzt das Web2.0 bzw. Social Media ja auch recht virtuos, um aus deiner Blickrichtung über die Arbeit im Weingut und mit den Weinen zu berichten, teils auch mit Video. Wie ist eigentlich die Aufmerksamkeit außerhalb des doch recht überschaubaren Weinwebs?  Erreichst du auch Weinliebhaber jenseits der Wein-Bloggosphäre?

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Der eigene Weinshop gehört für viele Winzer mittlerweile ebenso zum guten Ton wie die eigene Webseite. Dabei gibt es verschiedene Herangehensweisen und Philosophien, denn nicht jeder Anbieter legt Wert auf durchgehende Transparenz und möchte sämtliche Informationen zur allgemeinen Verfügbarkeit ins Netz stellen, was in mancherlei Hinsicht durchaus auch nachvollziehbar ist.

Aber auch für Winzer, die ihre Weine im eigenen Webshop zum Verkauf anbieten gelten diverse Regeln, bei deren Missachtung unter Umständen empfindliche Strafen von Seiten des Staates sowie Abmahnungen durch die Rechtsanwälte missgünstiger Konkurrenten drohen.

So können beispielsweise fehlende oder unkorrekte Preisauszeichnungen von Weinflaschen im Onlineshop gegen die Preisangabenverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.

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Nächste Abmahnwelle?

Abmahnungen – ein leidiges Thema, das natürlich nicht nur Wein-Blogger betrifft, sondern in den letzten Jahren zu einer Plage für die einen, zu einem einträglichen Zubrot für andere geworden ist.

Da lässt ein Winzer einen anderen abmahnen, weil dieser eine Bezeichnung auf seinem Flaschen Etikett verwendet, die jener hat schützen lassen, obwohl es sich um einen Allerweltsbegriff handelt. Ein anderer ist abmahnen, weil ein unliebsamer Konkurrent praktischerweise eine veraltete Webseite betreibt, darin aber seine Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht angegeben hatte oder gar überhaupt kein Impressum. (Das ist übrigens in vielen Ländern dieser Welt und auch innerhalb der EU ebenfalls nicht erforderlich!) Vergleichbares findet natürlich auch völlig außerhalb der Weinszene statt.

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