SocialWine-Blogger und Wein 2.0-Experte Matthias Metze stellt bei der Weinrallye #30 die interessante Frage nach einer Neudefinition von “Naturwein”. Zu einem endgültigen Ergebnis lässt es sich schwerlich kommen, daher auch nur eine Art Annäherungsversuch.
Begrifflichkeiten
Naturwein ist bekanntermaßen nach historischer und bis zur Verabschiedung des Deutschen Weingesetzes von 1971 zulässiger Bezeichnung lediglich ein nicht mit Zucker angereicherter Wein. Dieser Ausdruck war bis zur Einführung der Prädikatsweine durch das Deutsche Weingesetz zugelassen. Soweit, so gut.
Kaum jemand wird jedoch heutzutage unter einem Naturwein einen Prädikatswein verstehen, eher schon einen „Biowein“ oder sonst ein Erzeugnis aus dem biologisch-organischem Weinbau.


