Nächste Abmahnwelle?
Abmahnungen – ein leidiges Thema, das natürlich nicht nur Wein-Blogger betrifft, sondern in den letzten Jahren zu einer Plage für die einen, zu einem einträglichen Zubrot für andere geworden ist.
Da lässt ein Winzer einen anderen abmahnen, weil dieser eine Bezeichnung auf seinem Flaschen Etikett verwendet, die jener hat schützen lassen, obwohl es sich um einen Allerweltsbegriff handelt. Ein anderer ist abmahnen, weil ein unliebsamer Konkurrent praktischerweise eine veraltete Webseite betreibt, darin aber seine Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht angegeben hatte oder gar überhaupt kein Impressum. (Das ist übrigens in vielen Ländern dieser Welt und auch innerhalb der EU ebenfalls nicht erforderlich!) Vergleichbares findet natürlich auch völlig außerhalb der Weinszene statt.
Land der HighTech-Angst
Das Internet und Social Media im Besonderen sind allgegenwärtig in den aktuellen Webwelten und beeinflussen unser aller Leben in zunehmendem Maße. Von Facebook über Twitter und LinkedIn hin zu diversen Verknüpfungen und Verlinkungen, sowie Verfügbarkeit auf stationären wie mobilen Geräten wie Smartphones - die Art wie wir kommunizieren und das Netz benutzen hat sich grundlegend verändert wird das auch weiterhin tun. Das bringt natürlich Gefahren für den Einzelnen, und gerade Kinder und Jugendliche müssen entsprechend aufgeklärt und geschützt werden, sowie mögliche Missbrauchsmöglichkeiten verhindert werden. Von den unglaublichen Chancen hört man kaum einen Politiker und schon gar keine Talkshow-Gäste reden.
Noch vor weniger als zehn Jahren hätten viele von uns sich weder kennen gelernt noch stünden im regen lockeren, aber durchaus auch mal gesellschaftlichen und wirtschaftlich relevantem Kontakt miteinander…
In kaum einer anderen Industrienation herrscht aaber eine derartige Verunsicherung und Verängstigung in Sachen moderner Kommunikation, Hightech, Gentechnik und Datenschutz wie hierzulande.
Facebook und Google werden als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen – man denke nur an die Street View -Debatte, die es außerhalb der BRD so nirgends gab. Selbst in dem kleinen Dörfchen in der Nähe Fitou, in der ich letzten Frühsommer gastierte, war jede kleine Gasse bei Street View erfasst. Und?
Aktuell – der Facebook-i-Like-button
Nach dem Sturm gegen Google Analytics scheint nun ein neuer aufzuziehen, der sich mit dem beliebten Facebook- Knöpfchen beschäftigt. Ob nun die Verwendung des Knopfes in Blogs und auf Webseiten tatsächlich gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt oder nicht ist eine derzeit noch umstrittene juristische Frage, die nicht hierher gehört.
Bemerkenswert finde ich aber folgendes:
ich befasse mich seit 1997 mit dem Thema Internet und Recht und habe so einige Debatten mitbekommen. In Sachen Datenschutz und Datensicherheit war damals aber immer eher die Frage, was der Staat darf und in wieweit ich mich als Einzelner vor dem ungebändigten Interesse des Staates an seinen Bürgern und deren Kommunikationen schützen kann und darf, sowie die Abwägung zwischen staatlichem Interesse an Verbrechensbekämpfung bzw. Vorbeugung einerseits und dem Schutz der persönlichen Privatsphäre vor dem Hintergrund des Art. 10 GG, bzw. der Informationellen Selbstbestimmung. (Stichwort „Gläserner Bürger“).
Heutzutage kämpft Bürger gegen Bürger bzw. Unternehmen gegen Unternehmen. Es wird wegen jedem F… geklagt und abgemahnt. Der eine mahnt den anderen ab, nicht etwa weil ihm ein wettbewerbsrechtlicher Nachteil durch das Verhalten des Konkurrenten droht (manchmal ist ja nicht einmal das der Fall!), sondern weil es dem anderen schadet oder der windige Rechtsanwalt dazu rät.
Gesetzgeber, Gerichte und Datenschutzbeauftragte tragen durch ihr Verhalten (bzw. Nichtstun) meines Erachtens in dieser Sache nicht wirklich zu einer Verbesserung des Datenschutzes, des lauteren Wettbewerbes oder gar des Rechtsfriedens bei, von notorischen Abmahn-Anwälten ganz zu schweigen.
Eine Übertragung von IP-Adressen ist unabhängig von ihrer Speicherung ein datenschutzrechtlich relevanter Vorgang der Verarbeitung. So weit so gut. Inwieweit aber dieser Vorgang schützenswerte Rechte verletzt, ist eine andere Sache. Ob eine IP-Adresse aber ein personenbezogenes Datum ist, darüber lässt sich trefflich streiten.
Das Facebook nicht eben sorgsam mit dem Thema Datenschutz umgeht dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Wenn ich also als FB-Nutzer auf einer Webseite den „Mag-Ich-Knopf“ anklicke, dann ließe sich dieser Vorgang auch als konkludente Einverständniserklärung in die Übertragung der eigenen IP-Adresse an die Systeme von Facebook verstehen.
Anscheinend wäre es aber anderen wiederum lieber, sämtliche Social Media- Verknüpfungsmöglichkeiten abzuschaffen, da sie hypothetische (teilweise auch konkrete) Gefahren bedeuten.
Die Konsequenzen für das moderne Internet, zumindest in Deutschland, kann sich der versierte Leser unschwer ausmalen. Wer auf der sicheren Seite sein will, der schaltet sämtliche Interaktionsmöglichkeiten ab oder nimmt sie von der Seite. Zumindest den FB-Knopf bis zur Klärung… Am besten und sichersten also: zurück zum Web 1.0!
Fliegende Gerichtsbarkeit und die Wahl eines Gerichtes mit abmahngünstiger Rechtsprechung befördern die Abmahneritis, eherne rechtsstaatliche Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit im Einzelfall scheinen keine Rolle mehr zu spielen, man denke nur an das Thema Filesharing & Abmahnung von Minderjährigen.
Mögliche Lösungen sind wohl nur durch die Politik zu erreichen, die allerdings viel zu oft durch Lobbyismus der großen Interessenverbände getrieben wird, (z.B Urheberrechtsschutz). Eine denkbare und praktikable Idee wäre es vielleicht, wenn in UWG-Sachen jeder wie im Arbeitsrecht seine Anwaltskosten selber tragen müsste… das Interesse der notorischen Abmahner ließe schlagartig nach!
Wie wir schon in der Diskussion des Themas mit Dirk Würtz gemeinsam festgestellt haben – So macht das Web 2.0 langsam keinen Spaß mehr!
#DISLIKE!
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